Lohnbuchhaltung* - Lassen Sie sich von uns entlasten...Mit Kompetenz und Fachwissen biete ich Ihnen folgende Dienstleistungen:
Neuerungen: Ab 2013 sind die Verdienstgrenzen für Minijobs von 400 € auf 450 € gestiegen, die Midijobgrenze wurde von 800 € auf 850 € erhöht. Eine wesentliche Änderung betrifft die Gesetztliche Rentenversicherung (GRV) der geringfügig Beschäftigten. Bisher waren Minijobber in der GRV versicherungsfrei, konnten jedoch durch eine schriftliche Erklärung auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Ab 2013 sind jedoch neue Minijobber automatisch rentenversichert, können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für bisher versicherungsfreie Beschäftigte ändert sich nichts, sie bleiben auch nach dem Jahreswechsel versicherungsfrei. |
| *) Meine Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle sowie die lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen |